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Birgit Schmidt
Andere Länder – andere
Bestimmungen
Die Sonne lacht nur so vom Himmel und sie haben das starke
Bedürfnis, mit ihrem Hund einen ausgiebigen Spaziergang zu
machen. Es ist in der Mitte des Vormittags, die meisten Leute
werden arbeiten oder das Mittagessen vorbereiten. Sie gehen in
den Hof zu dem Zwinger, greifen nach der Leine und senden einige
Stossgebete in Richtung Hundegott: „ Lass alles gut gehen..!“Ihr
verdutzter Hund schaut sie erwartungsvoll an, überlegt noch, ob
er Freudensprünge machen soll, denn Spaziergänge sind nicht mehr
auf seiner Tagesordnung. Als sie ihn aufmuntern, die Situation
zu glauben und sich nach einem sofort ausgeführten SITZ anleinen
zu lassen, hüpft ihr Herz.
Sie schauen schnell auf die Strasse in alle Richtungen – die
Luft ist rein – keine Menschen zu sehen. Schnell ist die grosse
Wiese zum Bach erreicht, schnell bieten Büsche ein wenig
Sichtschutz. Es reitet sie zwar der Teufel und sie würden ZU
gerne ihrem Hund die Leine abnehmen, aber sie sind sich doch der
Gefahr bewusst und beschliessen, die Hundegötter nicht zu sehr
zu reizen.
Nach einer wundervollen dreiviertel Stunde am Bach, in den
Wiesen und an der Kapelle entscheiden sie sich zum Rückweg. Ihr
Hund ist glücklich, aber deutlich mit seiner Kondition am Ende
und wird den restlichen Tag damit verbringen, in seinem Zwinger
zu dösen und noch einmal die guten Gerüche Revue passieren zu
lassen.
Sie beide sind seit vielen Jahren ein Team und die Anordnung,
ihren besten Freund in einen Zwinger in dem sicher umzäunten
Grundstück unterzubringen, hat sie fast wahnsinnig werden
lassen. Die Augen des Hundes, als er sein neues Domizil bezogen
hatte, lassen sie ihr Leben nicht mehr los. Aber nun hat er sich
an die Situation gewöhnt, er scheint resigniert zu haben.
Ganz heimlich, wenn keine Besucher zu erwarten sind, darf er
manchmal nachts mit in den Vorflur. Als es im Winter so kalt
war, durfte er dort jede Nacht schlafen. Aber dann sagte die
grantige Nachbarin eines Tages scheinheilig, sie würde den Hund
ja gar nicht mehr sehen können….
Das konnte sie nur sagen, wenn sie mit einer Taschenlampe über
die Mauer leuchtete. Sie wurden ängstlich und haben lieber eine
Extra-Decke in die Hütte gepackt und ihren Freund wieder
umquartiert.
Aus ihren Träumen und Gedanken weckt sie jäh das Gequietsche der
Bremsen eines Autos. Instinktiv ziehen sie ihren Hund dichter an
sich heran. Sie haben Angst und beim Umschauen sehen sie, dass
diese berechtigt ist. Neben ihnen parkt ein Bekannter ihres
Mannes, ein Polizist, der wortlos die Hand ausstreckt und nur
sagt: Gib ihn mir! Du hast es gewusst!!
Ihr Hund freut sich, den Bekannten wieder zu sehen und läuft
freudig der ausgestreckten Hand entgegen. Der Polizist greift
die Leine, verlädt ihren Hund und fährt davon.
Sie brechen zusammen, sie sind unfähig, die Weinkrämpfe zu
kontrollieren und zu laufen. Nach langer Zeit kämpfen sie sich
schwankend nach Hause ans Telefon, rufen ihren Mann an und sagen
nur: Sie haben ihn mitgenommen! Dann legen sie den Hörer auf und
lassen sich verzweifelt weinend auf den Boden fallen.
Nach einiger Zeit rufen sie den Freund ihrer Eltern, einen
Anwalt, an und bitten diesen um Hilfe.
Er teilt ihnen mit, dass es keine Hilfe gibt! Das Gesetz wurde
verletzt, sie haben sich diesen Verlauf selber zuzuschreiben.
Ein Anruf im Tierheim ist erfolglos, ein Anrufbeantworter läuft.
Das tut er auch für den Rest des Tages. Am Abend weinen sie und
ihr Mann gemeinsam, sie beschliessen, am nächsten Morgen das
Tierheim gemeinsam persönlich aufzusuchen. Die Nacht nimmt kein
Ende, am Morgen sind sie nervös und verzweifelt. Drei Stunden
später wird ihnen ihre schwerste Stunde bevorstehen: Die
Tierheim-Leiterin wird sie in eine Nebenkammer zu ihrem Hund
führen. Dort liegt er auf dem kalten Beton und ist tot!
Er war ein Rottweiler!!!
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Diese Geschichte wird sich so oder ähnlich viele viele Male in
Frankreich abgespielt haben. Sie ist nicht übertrieben, sie ist
nicht fiktiv, sie ist Realität!
Ein Land, das gerne die Liebe und andere Genüsse auf seine
Fahnen schreibt, ein Land, das innerhalb der europäischen
Gemeinschaft liegt, dieses Land hat ein Gesetz, das Haltern von
so genannten Kampfhunden und deren Kreuzungen untersagt, die
Tiere ausserhalb der eigenen Grundstücksgrenzen zu halten, zu
führen, zu zeigen oder ähnliches. Werden Hunde dieser Rassen, zu
denen der Rottweiler nach französischem Gesetz ebenso gehört, in
der Öffentlichkeit gesehen, können sie sofort eingezogen und
kurze Zeit später getötet werden!
Ich weiss diese Umstände aus zuverlässiger Quelle, eine
langjährige Tierschutzfreundin lebt in Frankreich und ist dort
sehr stark im Tierschutz engagiert. Als sie uns hier im
Hundshuus mit einer französischen Freundin zusammen besuchte,
hat auch diese Freundin die unglaublichen Dinge aus diesem Land
berichtet. Und ich habe sehr viel mehr an Details zum Thema
Tierschutz erfahren. Eine wirklich schockierende Erkenntnis für
uns, denn mein Mann und ich haben dieses Land gerne besucht.
Damit ist es jetzt vorbei!!
Ich möchte in diesem Zusammenhang einen wirklichen, vom Tode
bedrohten Hund den Hundshuus-Lesern vorstellen und Sie bitten,
diesen Hund möglichst vielen Menschen vorzustellen, nach einem
Pflegeplatz oder gar einer Endstelle zu suchen, denn er fällt
auf Grund seines Aussehens in die Kategorie: Unerwünschtes
Leben! |