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Andere Länder – andere Bestimmungen
Die Sonne lacht nur so vom Himmel und sie haben das starke Bedürfnis, mit ihrem Hund einen ausgiebigen Spaziergang zu machen. Es ist in der Mitte des Vormittags, die meisten Leute werden arbeiten oder das Mittagessen vorbereiten. Sie gehen in den Hof zu dem Zwinger, greifen nach der Leine und senden einige Stossgebete in Richtung Hundegott: „ Lass alles gut gehen..!“Ihr verdutzter Hund schaut sie erwartungsvoll an, überlegt noch, ob er Freudensprünge machen soll, denn Spaziergänge sind nicht mehr auf seiner Tagesordnung. Als sie ihn aufmuntern, die Situation zu glauben und sich nach einem sofort ausgeführten SITZ anleinen zu lassen, hüpft ihr Herz.
Sie schauen schnell auf die Strasse in alle Richtungen – die Luft ist rein – keine Menschen zu sehen. Schnell ist die grosse Wiese zum Bach erreicht, schnell bieten Büsche ein wenig Sichtschutz. Es reitet sie zwar der Teufel und sie würden ZU gerne ihrem Hund die Leine abnehmen, aber sie sind sich doch der Gefahr bewusst und beschliessen, die Hundegötter nicht zu sehr zu reizen.
Nach einer wundervollen dreiviertel Stunde am Bach, in den Wiesen und an der Kapelle entscheiden sie sich zum Rückweg. Ihr Hund ist glücklich, aber deutlich mit seiner Kondition am Ende und wird den restlichen Tag damit verbringen, in seinem Zwinger zu dösen und noch einmal die guten Gerüche Revue passieren zu lassen.
Sie beide sind seit vielen Jahren ein Team und die Anordnung, ihren besten Freund in einen Zwinger in dem sicher umzäunten Grundstück unterzubringen, hat sie fast wahnsinnig werden lassen. Die Augen des Hundes, als er sein neues Domizil bezogen hatte, lassen sie ihr Leben nicht mehr los. Aber nun hat er sich an die Situation gewöhnt, er scheint resigniert zu haben.
Ganz heimlich, wenn keine Besucher zu erwarten sind, darf er manchmal nachts mit in den Vorflur. Als es im Winter so kalt war, durfte er dort jede Nacht schlafen. Aber dann sagte die grantige Nachbarin eines Tages scheinheilig, sie würde den Hund ja gar nicht mehr sehen können….
Das konnte sie nur sagen, wenn sie mit einer Taschenlampe über die Mauer leuchtete. Sie wurden ängstlich und haben lieber eine Extra-Decke in die Hütte gepackt und ihren Freund wieder umquartiert.
Aus ihren Träumen und Gedanken weckt sie jäh das Gequietsche der Bremsen eines Autos. Instinktiv ziehen sie ihren Hund dichter an sich heran. Sie haben Angst und beim Umschauen sehen sie, dass diese berechtigt ist. Neben ihnen parkt ein Bekannter ihres Mannes, ein Polizist, der wortlos die Hand ausstreckt und nur sagt: Gib ihn mir! Du hast es gewusst!!
Ihr Hund freut sich, den Bekannten wieder zu sehen und läuft freudig der ausgestreckten Hand entgegen. Der Polizist greift die Leine, verlädt ihren Hund und fährt davon.
Sie brechen zusammen, sie sind unfähig, die Weinkrämpfe zu kontrollieren und zu laufen. Nach langer Zeit kämpfen sie sich schwankend nach Hause ans Telefon, rufen ihren Mann an und sagen nur: Sie haben ihn mitgenommen! Dann legen sie den Hörer auf und lassen sich verzweifelt weinend auf den Boden fallen.
Nach einiger Zeit rufen sie den Freund ihrer Eltern, einen Anwalt, an und bitten diesen um Hilfe.
Er teilt ihnen mit, dass es keine Hilfe gibt! Das Gesetz wurde verletzt, sie haben sich diesen Verlauf selber zuzuschreiben. Ein Anruf im Tierheim ist erfolglos, ein Anrufbeantworter läuft. Das tut er auch für den Rest des Tages. Am Abend weinen sie und ihr Mann gemeinsam, sie beschliessen, am nächsten Morgen das Tierheim gemeinsam persönlich aufzusuchen. Die Nacht nimmt kein Ende, am Morgen sind sie nervös und verzweifelt. Drei Stunden später wird ihnen ihre schwerste Stunde bevorstehen: Die Tierheim-Leiterin wird sie in eine Nebenkammer zu ihrem Hund führen. Dort liegt er auf dem kalten Beton und ist tot!
Er war ein Rottweiler!!!
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Diese Geschichte wird sich so oder ähnlich viele viele Male in Frankreich abgespielt haben. Sie ist nicht übertrieben, sie ist nicht fiktiv, sie ist Realität!
Ein Land, das gerne die Liebe und andere Genüsse auf seine Fahnen schreibt, ein Land, das innerhalb der europäischen Gemeinschaft liegt, dieses Land hat ein Gesetz, das Haltern von so genannten Kampfhunden und deren Kreuzungen untersagt, die Tiere ausserhalb der eigenen Grundstücksgrenzen zu halten, zu führen, zu zeigen oder ähnliches. Werden Hunde dieser Rassen, zu denen der Rottweiler nach französischem Gesetz ebenso gehört, in der Öffentlichkeit gesehen, können sie sofort eingezogen und kurze Zeit später getötet werden!
Ich weiss diese Umstände aus zuverlässiger Quelle, eine langjährige Tierschutzfreundin lebt in Frankreich und ist dort sehr stark im Tierschutz engagiert. Als sie uns hier im Hundshuus mit einer französischen Freundin zusammen besuchte, hat auch diese Freundin die unglaublichen Dinge aus diesem Land berichtet. Und ich habe sehr viel mehr an Details zum Thema Tierschutz erfahren. Eine wirklich schockierende Erkenntnis für uns, denn mein Mann und ich haben dieses Land gerne besucht. Damit ist es jetzt vorbei!!
Ich möchte in diesem Zusammenhang einen wirklichen, vom Tode bedrohten Hund den Hundshuus-Lesern vorstellen und Sie bitten, diesen Hund möglichst vielen Menschen vorzustellen, nach einem Pflegeplatz oder gar einer Endstelle zu suchen, denn er fällt auf Grund seines Aussehens in die Kategorie: Unerwünschtes Leben!